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Gesetzeslage

Die Suche mit Metalldetektor ist nicht verboten. Jeder kann am Strand, an Badeseen, auf Spielplätzen, in Parks, auf Äckern und Wiesen suchen. Auch die Suche im Wald ist zu jeder Jahreszeit erlaubt. Man sollte jedoch stets die Löcher wieder verschließen und ausgegrabenen Müll mitnehmen.

Lediglich wenn man gezielt nach archäologischen Dingen suchen will, ist eine Nachforschungsgenehmigung angeraten. Für das Graben in antiken Wallanlagen und auf Burgen benötigt man ebenfalls eine Genehmigung. Diese wird in einigen Bundesländern erteilt, jedoch nicht in allen. Sprechen Sie für eine Suchgenehmigung die zuständige Denkmalbehörde Ihres Bundeslandes an.

Verboten sind hingegen das Unterhöhlen von Burgmauern (Einsturzgefahr!) oder das Graben in antiken Hügelgräbern. Auch das Sondengehen auf Ausgrabungsflächen der Archäologie wird nicht gerne gesehen und sollte nur in Rücksprache mit den zuständigen Archäologen erfolgen.

Sollten Sie im Urlaub an die Strände von Schleswig-Holstein (z.B. Sylt) fahren ist es erforderlich vorab eine Strandsondelgenehmigung zu beantragen. Diese wird kostenlos erteilt und gilt lebenslang. Mit der Strandsondelgenehmigung sind sie berechtigt die Strände nach Münzen und Schmuck abzusuchen. Den Müll (z.B. Kronkorken) den Sie dabei mit ausgraben, entsorgen Sie bitte in den Abfallkörben an der Uferpromenade.

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